Wesensart und Umfang, in dem Schutzrechte nicht beherrs
chender Anteile die Möglichkeit des Unternehmens, Zugang zu Vermögenswerten der Grup
pe zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten der Gruppe zu erfüllen, maßgeblich beschränken können (z. B. für den Fall, dass ein Mutterunternehmen die Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft vor Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeiten erfüllen muss, oder die Genehmigung nicht beherrschender Anteile erforderlich wird, um entweder Zugang zu den Vermögenswerten einer Tochtergese
...[+++]llschaft zu erlangen oder ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen);