die heute erlassene Richtlinie zur
Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren, die Richtlinie über besondere Verfahrensgarantien für Kinder, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Dezember 2015 geeinigt haben (sieh
e MEX/15/6350), die aber vom Rat noch angenommen werden muss, eine Richtlinie über vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist, sowie über Prozesskostenhilfe in Verfa
...[+++]hren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, über die noch verhandelt wird.