H. in
der Erwägung, dass Arten, die unter das CITES fallen, aufgrund ihres Erhaltungszustands und weil sie vom Handel beeinträchtigt werden oder werden können, in CITES-Anhängen aufgeführt sind, dass Anhang I des CITES die unmittelbar vom Aussterben bedrohten Arten auflistet, bei denen der internationale Handel verboten ist, dass Anhang II die Arten enthält, in deren Fall der Handel kontrolliert werde
n muss, damit keine Nutzung stattfindet, die sich nicht mit dem Ziel des Fortbestands verträgt, und dass Anhang III Arten enthält, die m
...[+++]indestens in einem Staat geschützt sind, der die anderen CITES-Vertragsparteien um Unterstützung bei der Eindämmung des Handels mit ihnen ersucht hat,