2. Angesichts der Untersch
iede in der Art und Weise, in der Maßnahmen zum Früheingreifen derzeit eingeleitet werden, sollte als eine Priorität eine Reihe von gemeinsamen Frühwarnind
ikatoren sowie ein Rahmen für eine gemeinsame Bewertung ausgearbeitet werden, um i) entscheiden zu können, ob ein Eingreifen angemes
sen ist und ii) die Zusammenarbeit in der Weise zu erleichtern, dass sie koordinierte Reaktionen ermöglicht, gleichzeit
...[+++]ig aber genügend Flexibilität und Ermessensspielraum für den Einzelfall bestehen lässt.