Es ist angebracht, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsc
haftliche, wirksame Verwaltung dieser Zollkontingente zu gewährleisten, indem vorgesehen wird, daß die Mitgliedstaaten die ihren tatsächlichen Einfuhren entsprechenden notwendigen Mengen aus der Kontingentsmenge ziehen können. Diese
Art der Verwaltung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, die vor allem die Möglichkeit haben muß, den Stand der Ausnutzung der Kontingentsmenge zu verfolgen, und die Mitgliedstaaten davo
...[+++]n unterrichten muß.