Ich will gleich vorneweg sagen, dass wir überha
upt nicht zufrieden sind: Wir sind vielmehr der Auffassung, dass der Einsatz des Neufassungsverfahrens für diese Art gesetzlicher Regelung
nicht gerade eine weise Entscheidung gewesen ist,
nicht zuletzt weil, wie Kommissarin Wallström sagte, die tatsächliche Aufgabe hier darin besteht zu verstehen, wie eine Verordnung, die bis dato leidlich gut ihren Zwe
ck erfüllt hat aber durchaus Verbesserungspotenzial birgt, faktisch optimi
...[+++]ert werden kann.