Die Mitgliedstaaten sollten alle Anträge in der Sache prüfen, d. h. beurteilen,
ob der betreffende Antragsteller gemäß der Richtlinie 2011/95/EU als Pers
on mit Anspruch auf internationalen Schutz anerkannt werden kann, sofern die vorliegend
e Richtlinie nichts anderes vorsieht, insbesondere dann, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass ein anderer Staat den Antrag prüfen oder für einen ausreichenden
Schutz ...[+++] sorgen würde.