Nicht als Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens gelten zu diesem Zweck kündbare Finanzinstrumente, die gemäß den Paragraphen 16A und 16B als Eigenkapitalinstrumente eingestuft sind, Instrumente,
die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation e
inen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu liefern und die gemäß den Paragraphen 16C und 16D als Eigenkapitalinstrumente eingestuft sind, oder Instrumente, bei denen es sich u
m Verträge über den künftige ...[+++]n Empfang oder die künftige Lieferung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens handelt.