Folglich sei es möglich, dass ein individueller Arbeitgeber
, der unzureichende Anstrengungen in Sachen Ausbildung unternehme, jedoch zu einem Sektor gehöre, der ausreichende Anstrengungen in Sachen Ausbildung unternehme, keinen erhöhten Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub zahlen müsse, während ein Arbeitgeber, der einem Sektor angehöre
, der unzureichende Anstrengungen in Sachen Ausbildung unternehme, diesen erhöhten Beitrag wohl zahlen müsse, obwohl e
r auf individueller Ebene ...[+++] ausreichende Anstrengungen in Sachen Ausbildung unternehme.