44. begrüßt die Errichtung des Europäischen Amtes für Personalauswahl durch Beschluss des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 ; stellt fest, dass das Amt bereits im Namen der Organe mit der Auswahl
von Hilfskräften im Vorfeld der Erweiterung zum Zwecke der Erstellung von Listen geeigneter Bewerber beschäftigt ist; hofft, dass dies zur Herausbildung eines gemeinsamen europäischen öffentlichen Dienstes, zur Begrenzung der Kosten und zu einer größeren Mobilität
...[+++] zwischen den Organen führen wird ;