Selbst wenn der Klagegrund so zu verstehen ist, dass den klagenden Parteien auf diskriminierende Weise die Garantie, dass das Recht für jeden vorhersehbar und zugänglich
sein müsse, versagt werde, wird nicht nachgewiesen, wie das angefochtene Gesetz ihren Rechten als Aktionäre der BNB schaden wü
rde im Vergleich zu Aktionären anderer Gesellschaften hinsichtlich der Vorhersehbarkeit der neuen Regeln für die Verteilung des Gewinns und die Zuteilung an die Rücklagen der BNB, die 2010 nach der Aufs
...[+++]tellung und Genehmigung des Ausgabenhaushaltsplans und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 anzuwenden sind.