5. ist darüber besorgt, dass der Rechnungshof erneut festgestellt hat, dass 33 % der op
erativen Mittel der Agentur (Titel III) auf das folgende
Haushaltsjahr übertragen wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass diese Sachlage eine verzögerte Durchführung der aus Titel III finanzierten Tätigkeiten der Agentur erkennen lässt und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt; fordert die Agentur erneut auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um diesem Missstand abzuhelfen; stellt des Weiteren fest, dass
sich die ...[+++]Situation gegenüber dem Vorjahr (52 %) verbessert hat;