begrüßt die von der Europäischen Kommission ergriffenen Maßnahmen,
um die Hindernisse abzubauen, die die Ausübung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte hemmen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass einige Unionsbürger ihre Rechte als EU-Bürger aufgrund der Rechtsvorschriften in bestimmten Mitgliedstaaten nicht uneingeschränkt wahrnehmen können, weil Bürgern, die außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, leben bzw. gelebt haben, das Wahlrecht verweigert wird; fordert die Kommission auf, die Mitgliedst
aaten zu ermutigen, dafür zu sorgen ...[+++], dass dieses demokratische Grundrecht allen Unionsbürgern garantiert wird;