Als Antwort hierauf führte die Kommission zunächst an, dass die rechtlichen und ve
rfahrenstechnischen Schritte und die Fristen zum Abschluss der Überprüfung ihr n
icht erlaubten, die weitere Behandlung von Argumenten, Forderungen und Fragen, die zu einem späten Zeitpunkt des V
erfahrens vorgelegt wurden, zu akzeptieren, da dies den fristgerechten Abschluss der Untersuchung gefährdete, un
d zwar insbesondere ...[+++]dann, wenn die Parteien genügend Zeit und Gelegenheit zu früheren Stellungnahmen gehabt hatten.