T. unter Hinweis darauf, dass laut de
m Übereinkommen von Aarhus die Bürger das Recht haben, über die Lage in ihrem Gebiet informiert zu werden, und dass die Behörden Informatio
nen abgeben und die Bürger dazu motivieren müssen, eine verantwortungsbewusste Einstellung und ein entsprechendes Verhalten anzunehmen, sowie unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2003/35/EG die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung und Änder
...[+++]ung oder Überarbeitung der auszuarbeitenden Pläne oder Programme zu beteiligen;