Die in Erwägungsgrund 56 beschriebenen Mäng
el belegen, dass in Taiwan verarbeitete oder über Taiwan gehandelte Erzeugnisse den Vorschriften für eine nachhaltige Verarbeitung und Vermarktung gemäß Artikel 11 des FAO-Verhaltenskodex zuwiderlaufen, und sie verdeutlichen weiter, dass Taiwan keine Vorschriften erlassen hat, durch die eine angemessene Zusammenarbeit mit den Drittländern gewährleistet wird, in deren Gewässern seine Schiffe fischen und in denen sie anlanden, und keine Maßnahmen umgesetzt hat, durch die die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen auf dem Markt gemäß den Nummern 67, 68, 69, 71 und 72 des FAO-Aktionspla
...[+++]ns gegen IUU-Fischerei gewährleistet wird, um die Rückverfolgbarkeit von Fisch oder Fischereierzeugnissen sicherzustellen.