Übereinkommen über die teilweise Abänderung der von der Allgem
einen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihren ersten achtundzwanzig Tagungen angenommenen Übereinkommen zur Sicherstellung der künftigen Durchführung bestimmter in den bezeichneten Übereinkommen dem Generalsekretär des Völkerbundes übertragener Kanzleiaufgaben und zur Ausnahme zusätzlicher Abänderungen, die sich durch die Auflösung des Völkerbundes und
die Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation als notwe ...[+++]ndig erwiesen haben