In der allgemeinen Spezifikation der Risiken, die aus beruflicher Fahrlässigkeit eines AIFM erw
achsen, sollten die Merkmale der relevanten Risikoereignisse festgelegt und der Umfang der potenziellen Berufshaftung genannt werden, unter Ein
schluss von Schäden oder Verlusten, die von Personen verursacht werden, welche direkt Tätigkeiten ausüben, für die der AIFM gesetzlich haftet, etwa von Vorständen, Führungskräften oder Mitarbeitern des AIFM, sowie Personen, auf die der A
IFM im Rahmen einer Vereinbarung ...[+++] Aufgaben übertragen hat.