Für diese Personengruppen ist es unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Stellung oder ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem Staatsbürger der Republi
k Aserbaidschan mit rechtmäßigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, einem Unionsbürger mit rechtmäßigem
Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder zu einem Unionsbürger mit
Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit diese Person besitzt, gerechtfertigt, ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeits
...[+++]dauer von fünf Jahren oder mit einer auf die Amtszeit oder das Aufenthaltsrecht dieser Person begrenzten Gültigkeit auszustellen, wenn Amtszeit oder Aufenthaltsrecht weniger als fünf Jahre betragen.