10. ist der Ansicht, dass dies durch einen Katalog von Sanktionen ergänzt werden sollte, die im Falle von Unregelmäßigkeiten gegen die Mitgliedstaaten und die Endbegünstigten verhängt werden sollen; ist zudem der Auffassung, dass die Verhängung von Sanktionen auf eindeutig definierten Regeln und Regelungen gegründet sein sollte; fordert, dass bei Unregelmäßigkeiten Sanktionen vor allem gegen die Endbegünstigten verhängt werden, um sicherzustellen, dass diejenigen, die die Schuld tragen, für ihre Fehler zur Verantwortung gezogen werden; vertritt die Auffassung, dass Sanktionen gegen Mitgliedstaaten nur bei Fehlern in der Verwaltung der Mittel oder bei systematischen Fehlern, für die die Mitgliedstaaten verantwortlich sind, zu verhängen si
...[+++]nd und nicht als schnelle und einfache Lösung Anwendung finden sollten, um zu verhindern, dass die Einbegünstigten zur Verantwortung gezogen werden;