Wenn im vorliegenden Dekret und in den
Dekreten, durch die Steuern und Abgaben festgelegt werden, und auf die das vorliegende Dekret anwendbar ist, sowie in den zu deren Dur
chführung gefassten Erlassen die Befugnisse von Beamten der Dienststellen der Wallonischen Region u
nd der wallonischen öffentlichen Einrichtungen erwähnt werden, die von der Wallonischen Regierung zur Sicherung des Dienstes der in den oben erwähnten Dekreten erw
...[+++]ähnten Steuern und Abgaben bezeichnet werden, können diese Beamten sowohl dem ständigen Personal als auch dem Vertragspersonal der betreffenden Dienststelle oder der Einrichtung angehören" .