Sobald das System betriebsbereit ist und Ausschreibungen enthält, dürfen nur die f
olgenden Angaben zu ausgeschriebenen Personen im SIS II gespeichert werden: Nachname(n), Vorname(n), Geburtsname(n), Aliasnamen, besondere kö
rperliche Merkmale, Geburtsort und -datum, Geschlecht, Lichtbilder, Fingerabdrücke, Staatsangehörigkeit(en), den Hinweis, ob die
Person bewaffnet, gewalttätig oder entflohen ist, Ausschreibungsgrund, ausschreibende Behörde, eine Bezugnahme auf die Entscheidung, die der Aussc
...[+++]hreibung zugrunde liegt, sowie Verknüpfung(en) zu anderen Ausschreibungen im SIS II. Ferner enthalten sie die zu ergreifenden Maßnahmen im Falle eines „Treffers“ (z. B. eine zuständige nationale Behörde findet eine Ausschreibung betreffend einen Drittstaatsangehörigen, den sie überprüft hat).