Im Sinne eines soliden Finanzgebarens wurde daher beschlossen, die erste Abschlagszahlung
auf die Hälfte des möglichen Hoechstbetrags zu begrenzen. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass nur für einige Maßnahmen in den jeweiligen Programmen die En
tscheidung über die Übertragung der Verwaltung der Finanzhilfe ergangen war, wurde beschlossen, für 2002 (wie schon in 2001) den ,möglichen Hoechstbetrag" nur für diese Maßnahmen zu berechnen, dabei jedoch die in der Finanztabelle der einzelnen Programme angegebene Marge für die einzelnen M
...[+++]aßnahmen (10 % der gesamten Mittelzuweisung 2000-2006) zu berücksichtigen.