11. ist besorgt über die Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung bereits beschlossener, aber noch nicht eingeleiteter Vorhaben und deren möglichen Folgen (denn offenbar werden vor der Verkündung des neuen Gesetzes, das zwangsläufig restrikti
ver ausfallen wird, überstürzt neue Vorhaben eingeleitet), und beharrt auf der dringenden Notwendigkeit, die Genehmigung und Durchführung von Entwicklungsprojekten und Erschließungsplänen (PAI), einschließlich solcher bezogen auf nicht bebauungsfähige Grundstücke in der Erschließungsphase, unabhängig davon,
ob es sich um neue oder um bereit ...[+++]s bestehende Projekte handelt, auszusetzen, bis das überarbeitete Gesetz in Kraft tritt;