Am 14. Dezember 2006 hat die Regierung beschlossen, dass die von der Wallonischen
Region abhängenden öffentlichen Auftraggeber ab dem 8. Januar 2007 und dies nach und nach, abhängig davon, wie die Auskünfte vom technischen Standpunkt her verfügbar werden, im Rahmen der Verfahren betreffend die öf
fentlichen Aufträge verpflichtet werden, das Verfahren der ehrenwörtlichen Erklärung anzuwenden. Die Submittenten werden ebenfalls von der Verpflichtung, Bescheinigungen in Papierform zu hinterlegen, befreit, wenn die entsprechenden Angaben a
...[+++]uf dem elektronischen Wege über Digiflow verfügbar sind.