Mit dem vorliegenden Vorschlag werden
die Unterscheidung zwischen Fruchtsaft (durch einfaches Auspressen der Früchte gewonn
enes Erzeugnis) und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat (Erzeugnis, das gewonnen wird, indem das dem Fruchtsaft bei der Konzentrierung entzogene Wasser dem Fruchtsaftkonzentrat wieder zugesetzt wird) bestätigt, die Bestimmungen über den Zusatz von Aromastoffen vereinfacht, die Streichung von Zucker aus der Liste der zulässigen Zutaten vorgesehen (bei Fruchtnektar ist der Z
...[+++]usatz von Zucker jedoch zur Erzielung eines süßen Geschmacks weiterhin zulässig) und Tomaten/Paradeiser in die Liste der für die Herstellung von Fruchtsaft verwendeten Früchte aufgenommen.