Bei zwei oder mehr Unternehmen kann davon ausgegangen werden, dass sie gemeinsam eine marktbeherrschende Stellung nicht nur dann einnehmen, wenn strukturelle
oder sonstige Beziehungen zwischen ihnen bestehen, sondern auch, we
nn die Struktur des betreffenden Marktes als förderlich für koordinierte Effekte angesehen wird, das heißt
wenn hierdurch ein paralleles oder angeglichenes wettbewerbswidriges Verhalten auf
...[+++] dem Markt gefördert wird.