Die Schweiz hat der Kommission m
itgeteilt, dass die zuständigen Behörden dieses Landes
Schutzmaßnahmen anwenden, die denjenigen entsprechen, die die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten gemäß den Entscheidungen 2006/415/EG und 2006/563/EG
anwenden, wenn Verdacht auf hoch pathogene aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Hausgeflügel oder Wildvögeln besteht oder sich bestätigt, und dass die Schweiz der Kommission alle künftigen Änderungen ihres Tiergesundheitsstatus unverzüglich mitteilen wir
...[+++]d, insbesondere einschließlich aller Ausbrüche oder positiver Befunde dieser Seuche bei Hausgeflügel oder Wildvögeln.