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ies kann darauf zurückgeführt werden, dass die Prüfung durch die Gesetzgebungsabteilung eine ' offene ' Prüfung ist, bei der nicht gewährleistet
werden kann, dass im Gutachten alle Einwände, die zu einem best
immten Text möglich sind, behandelt werden, und dass anschließend, anlässlich neuer Anträge auf Gutachten zu Anpassungen dieses Textes, nicht weitere Punkte geprüft
werden können, insbesondere, wenn dieses ursprüngliche Gutachten innerhalb einer s
...[+++]ehr kurzen Frist angefordert wird.