(7) Futtermittel, die aus GVO bestehen oder diese enthalten, unte
rliegen bislang dem Zulassungsverfahren gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absic
htliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt ; für aus GVO hergestellte Futtermittel besteht kein Zulassungsverfahren. Für Futtermittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, sollte daher ein einheitliches, effizientes und transparentes gemeinschaftliches Zulassungsverfahr
...[+++]en festgelegt werden.