19. ist der Auffassung, dass es seitens der Akteure der Industrie, d. h. Anbietern von Mautdiensten, Straßenkonzessionen und Herstellern elektronischer „Vignetten“ und der dazuge
hörigen Ausrüstung, keine Bereitschaft zu einem EETS gibt und dass es wahrscheinli
ch einer Verordnung bedarf, um die Akteure zu zwingen, sich zusammenzuschließen; ist der Ansicht, dass die Kommission unterstützende Maßnahmen einführen sollte, um eine wirksame Straßenmauterhebung für den Endverbraucher zu schaffen, insbesondere im Zusamm
enhang mit ...[+++] einer in Zukunft weiter verbreiteten Mauterhebung;