F
ür eine amtlich zugelassene Einrichtung, ein amt
lich zugelassenes Institut oder ein amtlich zug
elassenes Zentrum bestimmte Huftiere sollten daher nur auf direktem Wege aus Einrichtungen, Instituten
oder Zentren in die Union verbracht werden, die bestimmten Anforderungen genügen und von der zuständigen Behörde des Drittlandes, Gebiets
oder ...[+++] Teils eines Drittlandes, in dem sich die Einrichtung, das Institut
oder das Zentrum befindet, zugelassen sind.