Sie darf jedoch auch nicht schöngefärbt werden: Werbung kann auch unlautere Praktiken umfassen, in öffentliche Räume, z. B. durch Werbetafeln, und in die Privatsphäre, z. B. durch unerwünschte E-Mails, eindringen, sich auf schutzbedürftige Personen wie Kinder und überschuldete Personen ausrichten, potenziell
e Barrieren für den Zugang zum Binnenmarkt bei zu hohen erforderlichen Werbeausgaben schaffen, den Binnenmarkt verzerren, indem Verbraucher dazu gebracht werden, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, die sie normalerweise nicht
...[+++]gekauft hätten, und riesige Verluste verursachen.