Erschwerend kommt ferner hinzu, daß die Verhandlungen im Rahmen des GATT in eine schwierige Phase gerat
en und nach wie vor nicht abgeschlossen sind. Aus diesen Gründen und im Hinblick darauf, daß zumindest die Regelungen für das kommende Wirtschaftsjahr rechtzeitig sowohl den Erzeugern als auch den Verarbeitern bekanntgegeben werden müssen, war die Kommission der Ansicht, es sei das Beste, zunächst für das Wirtscha
ftsjahr 1993/94 die bereits bestehenden Regelungen beizubehalten, die in der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 über die gemeinsame Ma
rktorganis ...[+++]ation für Zucker festgelegt sind, bevor eine grundsätzliche Neuregelung des Marktes ins Auge gefaßt wird.