fordert die Kommission auf, eine neue europäische Übereinkunft über Vorschriften für die Au-pair-Beschäftigung vorzuschlagen, in der die Altersgrenze von 30 Jahren herabgesetzt wird, damit erwachsene Familienernährer, die Ende Zwanzig sind, nicht als Au-pair-Kräfte beschäftigt werden, und in der betont wird, dass es Aufgabe der Au-pair-Beschäftigten ist, an der Erfüllung der täglichen häuslichen Pflichten mitzuwirken und an den Familienaktivitäten teilzunehmen, wobei aber die
dafür aufgewendete Zeit 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf, und dass in erster Linie eine Erweiterung des kulturellen Verständnisses und der Sprachkenntn
...[+++]isse der Au-pair-Kräfte angestrebt wird;