Es kann rückwirkend ernannt werden: 1. ein Offizier, der wieder in Dienst genommen wird nach einer Inaktivität aus gesundheitlic
hen Gründen und der dadurch keinen Verlust an Dienstalter erlitten hat; 2. ein Offizier, der durch eine Ordnungsm
aßnahme suspendiert wurde, unter Berücksichtigung des gegebenenfalls erlittenen Verlustes an Dienstalter; 3. ein Offizier, der zur Armee zurückkehrt, nachdem er von ihr getrennt war; 4. ein Offizier, bei dem die Prüfung der Kandidatur aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen im Zusammenhang
mit der V ...[+++]erwaltung verzögert wurde.