In der Erwägung, dass mehreren Beschwerdeführern zufolge der Verfasser der Umweltverträglichkeitsstudie das Projekt nicht unter
dem Blickwinkel der nachhaltigen Entwicklung untersucht habe und dass das Projekt sich daher nicht in dieses Konzept einfüge; dass es sich ihr
er Meinung nach aus dieser Perspektive empfehlen würde, das Revier und die Umwelt so zu verwalten, dass die Rechte der zukünftigen Generationen geschützt werden, und sich an diesen Grundsätzen zu orientieren, um eine Anpassung des Projekts vorzuschlagen und dessen Ausw
...[+++]irkungen zu reduzieren; dass sie den Wunsch äußern, dass im Sinne einer allgemeinen Reflexion Experten aus den verschiedenen Komponenten zur Begutachtung herangezogen und Tätigkeiten gefördert werden, die nachhaltiger sind und mit den touristischen und kulturellen Zielsetzungen der Gemeinde Durbuy im Einklang stehen;