« Verstoßen die Artikel 39 und 40 des Gesetzes vom 5. August 1978
zur Festlegung von Wirtschafts- und Haushaltsreformen gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem sie dazu führen, dass den Pensionierten,
die durch die bloße Tatsache einer vollständigen Laufbahn eine der zwei darin eingeführten gesetzlichen Obergrenzen erreichen, bestimmte Pensionszuschläge versagt werden, während Pensionierte,
die ceteris paribus diese Obergrenze in Erman ...[+++]gelung einer vollständigen Laufbahn nicht erreichen, diesen Vorteil wohl genießen können?