Dazu gehören Vorschriften, die sicherste
llen, dass Personen oder Organisationen, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein berechtigtes Interesse an der Unterbindung von Werbung, Sponsoring oder anderen Sachverhalten begründen können, die mit dieser Richtlinie unvereinbar sind, gegen solche Werbung oder solches Spo
nsoring gerichtlich vorgehen oder solche Werbung oder solches Sponsoring einer Verwaltungsbehörde zur Kenntnis bringen können, die dafür zuständig ist, entweder über solche Beschwerden zu entscheiden oder geeignete ger
...[+++]ichtliche Verfahren einzuleiten.