in Regionen, die für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung nicht in Frage kommen, können Betriebe, bei denen es sich nicht um kleine oder mittlere Unter
nehmen handelt, die jedoch weniger als 750 Personen beschäftigen und/oder einen Umsatz von
weniger als 200 Mio. EUR aufweisen, soweit sie alle anderen Bedingungen der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen, Beihilfen in Höhe von bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen erhalten, soweit sie in den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 20
07-2013 aufgelistet ...[+++]sind und die einschlägigen Anforderungen dieser Leitlinien erfüllen.