Selbst wenn die Zunahme der Finanzverbindlichkeiten, die France Télécom seit 1996 aufnahm, und die betreffenden Beträge das von Frankreich angeführte Risiko des Konkurses des Unternehmens für den Fall, dass die
im Gesetz von 1990 vorgesehene Regelung fortgeführt worden wäre, auszuschließen scheinen, scheint die Beihilfe in Z
ukunft notwendig zu sein, damit sich France Télécom auf den Märkten in einem leistungsbezogenen Wettbewerb behaupten kann, ohne aufgrund von Sozialabgaben benachteiligt zu sein, die aus der Ver
...[+++]gangenheit herrühren und die ihre Wettbewerber nicht zu tragen haben.