In Absatz 3 ist festgelegt, dass börsennotierte Gesel
lschaften, die ihre Zielvorgaben in Bezug auf die nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder oder ihre Verpflichtungen hinsichtlich der geschäftsführenden Direktoren/
Vorstandsmitglieder nicht erfüllt haben, zusätzlich zu den vorgenannten Angaben die Gründe hierfür nennen und die Maßnahmen beschreiben müssen, die die Gesellschaften ergriffen haben oder zu ergreife
...[+++]n gedenken, um die Ziele zu erreichen beziehungsweise die Verpflichtungen zu erfüllen.