Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß die Öffentlichkeit insbesondere in folgen
den Fällen Stellung nehmen kann: - Erstellung von Plänen zur Ansiedlung neuer Betriebe, - Änderung bestehender Betriebe, soweit diese Änderungen den in dieser Richtlinie vorgesehenen Auflagen der Raumordnung unterliegen, - Erschließungsmaßnahmen in der Umgebung bestehender Betriebe. Außerdem sieht die Richtlinie ein Informationssystem vor, damit aus den Erfahrungen Leh
ren gezogen und die vorbeugenden Maßnahmen jeweils e ...[+++]ntsprechend
verbessert werden können.