50. erinnert an die EU-Leitlinien zu verschiedenen Menschenrechtsfragen, mit denen die Union nachdrücklich signalisiert, dass diese in ihrer Politik Vorrang haben; bittet den Rat deshalb, vergleichbare Leitlinien basierend auf den acht IAO-Kernübereinkommen zu beschließen, die als praxisbezogenes Instrument der EU genutzt werden können, das mithilft, die externe Sozialpolit
ik der Union weiter voranzubringen; weist wiederholt darauf hin, dass die Achtung der internationalen Menschenrechtsbestimmungen gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach wie vor eine verbin
...[+++]dliche Verpflichtung für alle Unternehmen ist;