Obwohl die Entschließung betont, dass wirtschaftliche Freihei
ten, wie sie in den Verträgen verankert sind, so ausgelegt werden sollten, dass sie nicht die Wahrnehmung grundlegender Sozialrechte beeinträchtigen, einschließlich des Rechts, Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen und kollektive Maßnahmen zu ergreifen, kann in Wahrheit nieman
d garantieren, dass solche Urteile nicht wieder gefällt werden, solange die vom Gerichtshof herangezogenen Grundsätze in den Europäischen Verträgen bleiben, und sie stehen schließl
...[+++]ich auch im Entwurf des Vertrags von Lissabon.