Die Richtlinie des Rates 86/609/EWG über
den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere schreibt vor, dass alle Versuche so konzipiert sind, dass Ängste, unnötige Schmerzen und Leide
n der Versuchstiere vermieden werden, die Zahl der verwendeten Tiere auf ein Minimum beschränkt bleibt, Tiere mit der geringsten sinnesphysiologischen Entwicklung verwendet
werden und Schmerzen, Leiden, Ängste und dauerhafte Schäden auf ein Mindestmaß beschränkt
werden ...[+++].