(f) Stärkung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten a
ls Beitrag zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf die Verkehrsströme von Drittstaatsangehörigen, die in das Gebiet der Mitgliedstaaten einreisen, in Drittländern tätig sind, einschließlich der Unterbindung und der Bekämpfung von illegaler Einw
anderung, sowie der Zusammenarbeit mit Drittländern in diesen Bereichen, was in vollem Umfang den Zielen und Grundsätzen des auswärtigen Handelns und der humanitä
ren Hilfe der Union ...[+++]entsprechen muss.