58. nimmt zur Kenntnis, dass dieses Versäumnis zweifellos auf die Tatsache zurückzuführen war, dass die Anweisungen für die Ausarbeitung der jährlichen Tätigkeitsberichte 2008 den bevollmächtigten Anweisungsbefugt
en größere Freiheit bezüglich der Art und Weise ließen, in der sie Bericht erstatteten, insbesondere über ihre internen Kontrollsysteme (Antwort a
uf Frage Nr. 4.2); vermerkt allerdings mit Befriedigung, dass die diesbezüglichen Anweisungen für die Berichte 2009 strikter waren, und erwartet, dass alle Generaldirektoren entspr
...[+++]echend verfahren;