Was die übrigen Begriffe betrifft, so ist der Rat bereit, die Möglichkeit zu prüfen, dass die Länder, die sie bereits verwenden, an diesen Begriffen fes
thalten, allerdings unter der ausdrücklichen Bedingung, dass diese Länder einen Auflagenkatalog mit Erzeuger-, Herstellungs- und Vermarktungsregeln, die den in der Europäischen Union geltenden Regeln entsprechen, beachten, damit so die Voraus
setzungen für einen fairen Wettbewerb gewahrt werden und eine sachgerecht
e Unterrichtung der Verbraucher ...[+++] sichergestellt wird.