32. stellt fest, dass zwischen aneinander grenzenden
Staaten bestehende Unterschiede, beispielsweise beim
Steuerrecht, bei Subventionsregelungen oder bei der Umsetzung und Durchführu
ng von Europarecht, Probleme in dem Grenzgebiet für Unternehmer, wie beispielsweise solche mit Familienunternehmen, verursachen können; fordert deswegen die Mitgliedstaaten auf, geplante nationale Rechtsvorschriften und die geplante Art der Umsetzung und Durchführung von Europarecht auf die Au
...[+++]swirkungen hin zu testen, die sie auf Unternehmer, wie etwa solche mit Familienunternehmen, in Grenzregionen haben werden;